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Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – BBFVerfV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 I Nr. 346, S. 6)

[Logo/Bezeichnung der zuständigen Stelle]
Zeugnis
über die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
nach § 50c Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes/nach § 41c Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung
[Unzutreffendes streichen]

Hiermit wird die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit von
[Vorname, Name, Geburtsdatum der Antragstellerin oder des Antragstellers]
mit der für die Ausübung des Referenzberufs
[konkrete Bezeichnung des Referenzberufs, ggf. Fachrichtung, Datum der Ausbildungsordnung]
erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit bescheinigt.


[Ort, Datum, Unterschrift(en)]
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25